Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Dauerinvalidität (DI) in der privaten Unfallversicherung?

In der privaten Unfallversicherung können Sie eine Leistung bekommen, wenn Sie durch einen Arbeits- oder Freizeitunfall einen Dauerschaden erlitten haben.

Bewertet wird diese sogenannte Dauerinvalidität nach der Gliedertaxe: Sie sind auf eine bestimmte Versicherungssumme versichert, das sind Sie sozusagen „als Ganzes wert“ (wenn ich das so plakativ sagen darf).

In den meisten Versicherungsverträgen ist dann jeder Arm und jedes Bein 70% von dieser Versicherungssumme wert (das kann aber im Einzelfall auch ein anderer Prozentsatz sein). Wenn Sie also – nur zum Beispiel – auf 10 000.- Euro versichert wären, dann wäre jeder Arm und jedes Bein 7000.- Euro wert.

In der Begutachtung messe ich nun möglichst genau die Einschränkungen, die Sie nach einem Unfall haben: Bewegungseinschränkungen, Muskelverschmächtigung, Achsenfehlstellung usw. und berechne daraus eine Minderung des Arm- oder Beinwertes (dafür gibt es Bücher mit Tabellen).

Wenn also bei oben angeführtem Beispiel Ihr Arm 7000.- Euro wert wäre, und ich berechne eine Minderung des Armwertes von 10%, dann sind 10% von 7000.- Euro = 700.- Euro, und das ist der Betrag, den Sie ein Mal ausgezahlt bekommen.

Typischerweise bekommt man in der privaten Unfallversicherung also eine Einmalzahlung, Rentenzahlungen gibt es nur bei besonderer Vereinbarung und auch nur bei sehr schwerer Dauerinvalidität.

Und was ist der Unterschied zur Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in der gesetzlichen Arbeitsunfallversicherung?

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind im wesentlichen nur Arbeitsunfälle oder Unfälle am Weg zu Arbeit versichert. Hier sind Sie nicht auf einen bestimmten Betrag versichert, die Berechnungsgrundlage ist gesetzlich festgelegt.

Auch hier messe ich nun möglichst genau alle Einschränkungen, die Sie nach einem Unfall haben: Bewegungseinschränkungen, Muskelverschmächtigung, Achsenfehlstellung usw., aber ich berechne keine Dauerinvalidität, sondern eine sogenannte „Minderung der Erwerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt“, kurz MdE genannt (auch hierfür gibt es wieder eigene Bücher mit Tabellen).

Die „Minderung der Erwerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt“ wird ebenfalls in einer Prozentzahl angegeben und bedeutet, wie viele ungelernte Arbeiten, also Hilfsarbeitertätigkeiten, Sie nicht mehr ausführen können. 
Eine MdE von 20% bedeutet, dass Sie annähernd 20% aller Hilfsarbeitertätigkeiten nicht mehr machen können.

Ab einer MdE von 20% bekommt man, entweder befristet oder auf Dauer, eine Rente oder allenfalls auch eine Einmalzahlung.

Man kann die Prozentzahl der Dauerinvalidität (DI) nicht vergleichen mit der Prozentzahl der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).

Die Minderung des Armwertes in der privaten Unfallversicherung hat überhaupt nichts damit zu tun, wie viele Hilfsarbeitertätigkeiten Sie nicht mehr ausführen können und es wäre ein reiner Zufall, wenn die beiden Prozentzahlen gleich wären.

Und was ist dann ein Schmerzengeld und wie wird das berechnet?

Wenn Sie durch die Schuld von jemanden anderen einen Unfall erleiden und dabei verletzt werden, können Sie von Ihrem Unfallgegner ein Schmerzengeld bekommen.

Das Schmerzengeld wird in Österreich nach einem System berechnet, das ein sehr bekannter Professor für Gerichtsmedizin, Univ.-Prof. Dr. Holczabek entworfen hat:

Er hat die erlittenen Schmerzen in drei Kategorien eingeteilt:
  1. Starke Schmerzen – das sind die Schmerzen, die man zum Beispiel hat, wenn man sich etwas bricht, oder operiert wird: man ist von Schmerzen völlig überwältigt und kann daneben überhaupt nichts tun.
  2. Mittlere Schmerzen – das sind die Schmerzen, die man zum Beispiel hat, wenn man frisch operiert im Spital liegt: man kann ein bisschen lustlos fernsehen oder am Handy wischen, aber nichts Richtiges tun, der Schmerz und die Ablenkung halten sich etwa die Waage.
  3. Leichte Schmerzen – das sind dann alle anderen Schmerzen, wo man aber trotz der Schmerzen schon etwas tun, vielleicht sogar arbeiten gehen kann („aber keineswegs frei ist von Unlustgefühlen“ wie Prof. Holczabek schreibt). Das heißt aber auch, wenn Sie schon etwas tun können, den Haushalt führen oder arbeiten können, dann sind das nach der Definition nur noch leichte Schmerzen, auch wenn es Ihnen noch sehr weh tut.

Im weiteren hat Prof. Holczabek vorgesehen, die Schmerzperioden „zu komprimieren“:

Ein Tag hat 24 Stunden, davon schläft man ca. 8 Stunden, bleiben 16 Stunden wache Zeit.

Ein typischer Schmerzverlauf könnte – nur zum Beispiel - so sein: Man wacht in der Früh auf, ist ein bisschen steif, nach ein paar Schritten geht es ganz gut, am Vormittag ist man eigentlich schmerzfrei, am Nachmittag werden dann die Schmerzen immer ärger und am Abend ist man schon froh, dass man sich wieder hinlegen kann.

Wenn man also davon ausgeht, dass Sie einen halben Tag Schmerzen haben, dann ist das also die Hälfte der wachen 16 Stunden, also ca. 8 Stunden Schmerzen an diesem Tag. Nach dem System von Prof. Holczabek muss man dann diese Schmerzen zeitlich „zusammenschieben“, drei Tage mit je 8 Stunden Schmerzen ergeben 24 Stunden Schmerzen und das entspricht dann 1 Tag Schmerzen in den Schmerzperioden.

Das heißt, in den errechneten komprimierten Schmerzperioden kommen immer viel weniger Tage heraus, als tatsächlich vergangen sind.

Bei Gericht sind die errechneten Schmerzperioden nur ein Vorschlag für den Richter oder die Richterin, nach denen er oder sie das Schmerzengeld bewerten kann. Grundsätzlich bekommt man pro Tag Schmerzen in den Schmerzperioden einen bestimmten Betrag, der allerdings von Bundesland zu Bundesland und von Gericht zu Gericht etwas unterschiedlich sein kann.

Für Dauerschäden und für absehbare Schmerzen in der Zukunft bekommt man ein Pauschale, eine sogenannte Globalbemessung, die sich nach der Schwere des Schadens, aber auch nach dem Alter bemisst und vom Richter oder der Richterin zugesprochen wird.

Das Schmerzengeld ist in Österreich also auch eine Einmalzahlung, Schmerzengeldrenten gibt es normalerweise nicht.

Anmerken möchte ich hier noch, dass ich Schmerzen nicht messen kann, und dass ich bei Ihrem Unfall auch nicht dabei war. Ich kann Ihren individuellen Heilungsverlauf nur anhand der Behandlungsdokumentationen beurteilen, deswegen ist es besonders wichtig, dass Sie alle Behandlungsunterlagen und Röntgenbilder sammeln und möglichst chronologisch geordnet zur Untersuchung mitbringen.